Diese Kostenschätzung wurde auf Basis des Wissensstandes zum Zeitpunkt der Anfrage erstellt. Sie ist somit unverbindlich und versteht sich exkl. projektbedingt anfallender externer & interner Zusatzleistungen. Dieses unverbindliche Angebot wird mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ein verbindliches Angebot und führt zu einem Auftrag.
Das Angebot beinhaltet zwei Korrekturschleifen für die Bearbeitung innerhalb von 10 Werktagen nach der Erstabnahme. Jede weitere Änderung ist kostenpflichtig.
Locations werden vom Auftraggeber gestellt und dieser übernimmt auch die Haftung dafür. Die Kosten für anfallende Drehgenehmigungen übernimmt der Auftraggeber.
Dieses Angebot beinhaltet keine Reise- & Nächtigungskosten. Falls diese anfallen, übernimmt sie der Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält an den von filmt. Werbefilmproduktion OG erstellten Filmwerken ein zeitlich auf 24 Monate beschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht umfasst die vereinbarte Nutzung gemäß Angebot bzw. Vertrag (z. B. Online, TV, Kino, Social Media, Messe, interne Kommunikation). Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine zeitlich längere, geografisch erweiterte oder inhaltlich nicht vereinbarte Verwertung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von filmt. und ist gesondert zu vergüten.
Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei filmt. Werbefilmproduktion OG sowie den von filmt. Werbefilmproduktion OG beauftragten Kreativen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung Bearbeitungen, Kürzungen oder anderweitige Veränderungen vorzunehmen, die den Charakter des Werkes verändern.
Nach Ablauf der 24 Monate erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht automatisch. Eine Verlängerung der Rechte kann gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
filmt. Werbefilmproduktion OG
A-8010 Graz, Ruckerlberggasse 10
0043 664 24 23 786
hallo@filmt.at
www.filmt.at
FN 647445 a
ATU81941437
50 % bei Projektbeginn (Unterzeichnung des Angebotes), 50 % nach Endabnahme (innerhalb von 10 Werktagen). Auf Grund der allgemeinen Indexanpassung sind die angeführten Preise drei Monate ab Ausstellung gültig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an der Produktion beim Produzenten.
Bei Produktionen im Ausland: 80 % bei Projektbeginn (Unterzeichnung des Angebotes), 20 % nach Endabnahme (innerhalb von 10 Werktagen). Auf Grund der allgemeinen Indexanpassung sind die angeführten Preise drei Monate ab Ausstellung gültig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an der Produktion beim Produzenten.
Für eine ordentliche Geschäftsbeziehung gelten weiters die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs für die Herstellung von Werbefilmen.
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/agb-werbefilm.pdf